BF, IFT und IBH erarbeiten zusammen neue Anhaltswerte für Abminderungsfaktoren von Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum in Abhängigkeit vom Glaserzeugnis für DIN 4108-2 (sommerlicher Wärmeschutz)
Die aktuellen sommerlichen Verhältnisse und auch die Erfahrungen der letzten Jahre unterstreichen die Notwendigkeit, dem sommerlichen Wärmeschutz im Zusammenhang mit dem weiter voranschreitenden Klimawandel eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die bisherige Energieeisparverordnung und regelt die Einhaltung von Grenzwerten u.a. für den sommerlichen Wärmeschutz. Im §14 wird vorgeschrieben, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013 eingehalten und hiernach berechnet werden müssen.